C807 Kandern

Regelmäßige findet auf dem Gelände des C 807 Kandern, in der Au (beim Recyclinghof) ein Kleintiermarkt statt, zu dem alle Interessierten ganz herzlich eingeladen sind.

Einlass für Verkäufer: ab 7.30 Uhr (Eintritt 1 Euro)
Einlass für Besucher/Käufer: ab 8.00 Uhr (Eintritt 0,50 Euro ab 18 Jahren)

Termine Kleintiermarkt jeden 1. Samstag im Monat,
von 7.30 – 11.00 Uhr
(Tierverkauf bis 10.00 Uhr)
Im Januar und Februar finden keine Kleintiermärkte statt!
 
Termine 2024
2. März 
6. April
4. Mai
1. Juni
6. Juli
3. August
7. September
5. Oktober
2. November
7. Dezember

 

Die Anmeldung vor Ort beim Ausstellungsleiter ist für alle Anbieter weiterhin zwingend erforderlich

Für Geflügel gilt zusätzlich folgende Sonderregelung:

Geflügelverkäufer müssen sich 1 Stunde vor Marktbeginn, also um 7.00 Uhr am Ausstellungsort einfinden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Es darf nur Geflügel aus dem Landkreis Lörrach und den angrenzenden Landkreisen verkauft werden

2. Die Verkäufer müssen beim Landratsamt registriert sein und ihre Registriernummer angeben

3. Die Verkäufer müssen am Markt eine aktuelle  Impfbescheinigung vorweisen können

4. Verkäufer müssen sich bis spätestens 8 Tage vor dem Kleintiermarkt telefonisch anmelden. Nur angemeldete  Verkäufer sind am Markt zugelassen

 

Erst nach der Begutachtung durch das Veterinäramt wird um 8.00 Uhr der Verkaufsraum für Besucher geöffnet

 

Vor Ort anmelden müssen sich nach wie vor Anbieter aller Tierarten

Bitte halten Sie sich an unsere Börsenordnung und folgen Sie den Anweisungen unseres Teams.

Bitte melden Sie uns Unregelmässigkeiten, die Ihnen auffallen!

Verstösse gegen die Börsenordnung werden mit einem Ausstellungsverbot geahndet.

 

Kleintierzuchtverein C 807 Kandern e.V.   Aushang:Vereinsheim - Börsenraum

 

Info an:       Alle Tieranbieter, Besucher, Marktteilnehmer

► Börsenordnung „Kleintiermarkt C 807 Kandern“  (Stand: Juni 2016)

► Durchführungserlaubnis  von Tierbörsen

Der monatliche „Kleintiermarkt“ ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2c Tierschutzgesetz (TierSchG) erlaubnispflichtig.

Die Durchführungserlaubnis wurde vom Landratsamt Lörrach – Fachbereich Veterinärwesen  & Lebensmittelüberwachung  - auf Antrag nach Vorlage / Prüfung der „Börsenordnung“  erteilt und verpflichtet den Veranstalter zur Einhaltung und Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorgaben.   

 

Art und Umfang der Veranstaltung:

Tausch und Verkauf von Kleintieren gemäß Antragsunterlagen vom 02.05.2016. Hierbei handelt es sich um Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Tauben, div. Finkenarten, Kleinsittiche und Kanarien.

  • Tiere aus Frankreich und der Schweiz sind von der Börse ausgeschlossen.    
  • Für gewerbliche Anbieter ist eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.
  • Anbieter von Tauben und Nutzgeflügel müssen die Registrierung nach §26 Viehverkehrsordnung nachweisen.
  • Geflügel darf auf dem Gelände des Kleintiermarktes nur nach einem vom Veranstalter separat gestellten und vom Landratsamt Lörrach genehmigten Antrag angeboten werden. 
  • Es dürfen nur Tiere aus den Landkreisen Lörrach, Waldshut - Tiengen und Breisgau-Hochschwarzwald am Markt teilnehmen.
  • Die Tierhaltung muss im jeweiligen Kreis registriert sein.

 

Nicht registrierte Tierhalter dürfen nicht teilnehmen.

Geflügel sind: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

Die Bedingungen der Geflügelpestverordnung vom 18.10.07 (BGBI.IS.2348) sind einzuhalten.

Eine Woche vor dem Markttermin muss die Adresse, Tierart und Tierzahl der Geflügelanbieter dem Landratsamt Lörrach gemeldet werden.

Dazu ist eine Voranmeldung beim Veranstalter termingerecht unter Tel.: 07626/7438 zwingend.

Für Hühner, Truthühner und Perlhühner ist eine gültige Impfung gegen Newcastle-Krankheit nachzuweisen (tierärztliche Bescheinigung)

Grundsätzlich muss jedes Geflügel (§ 7 Geflügelpestverordnung) längstens fünf Tage vor der Veranstaltung tierärztlich klinisch untersucht und das Ergebnis durch eine tierärztliche Bescheinigung belegt werden.

Ausnahme: Geflügel aus dem Landkreis Lörrach und den angrenzenden Landkreisen benötigen keine tierärztliche Bescheinigung

Zusätzlich sind Enten und Gänse längstens sieben Tage vor der Veranstaltung mittels Tupferprobe virologisch mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes Influenza-A-Virus zu testen. Hierbei sind 60 Enten und Gänse des Bestandes, bei kleineren Beständen sind alle zu testen. Der entsprechende Untersuchungsbefund ist nachzuweisen. Die Untersuchung entfällt, wenn beim zuständigen Landratsamt angezeigt und bescheinigt wird, dass Enten und Gänse gemeinsam mit Indikatortieren (Hühner und Puten) gehalten werden. (Sentinelhaltung) Die entsprechende Bescheinigung ist mitzuführen.

Neben dem Tierschutz werden bei Tierbörsen / Kleintiermärkten andere Rechtsbereiche wie Gewerbe - und Artenschutzrecht, sowie das Recht der öffentlichen Sicherheit tangiert.

Die Beachtung dieser Rechte/Pflichten, die Bedingungen für die Zulassung von Anbietern sowie Börsenablauf sind Inhalt der geltenden Börsenordnung.

Infos zu Detailfragen erhalten Sie beim Veranstalter unter http://www.kleintierzuchtverein–kandern.de/kleintiermarkt.htm oder beim zuständigen Veterinäramt.

 

Kleintierzuchtverein  C 807 Kandern
Gerhard Schmiedlin  1. Vorstand